Abmahnungen wegen Konzertkritik
Noch haben wir sie, die Pressespiegel auf Webseiten, bei Tangoyim finden sie sich als „Konzertkritiken“ unter dem Menüpunkt „Programm“, beim Odessa-Projekt gibt es einen eigenen Punkt „Presse“. Noch.
Es ist (war?) ein gegenseitiges Geben und Nehmen, ohne Rechnung und Gegenrechnung, ohne Geldfluss. Wir Künstler liefern der Presse das Material, den Gegenstand ihrer Artikel und statten sie oft zusätzlich im Voraus mit Text- und Bildmaterial aus. Im Gegenzug zitieren wir gerne Presseartikel, denn nichts ist eine bessere, objektive Werbung für uns, als eine gute Konzertkritik in der Zeitung oder positive CD-Rezension.
Bis die Abmahnanwälte kamen, die Zecken des Internets. Plötzlich soll die Darstellung einer Rezension unserer eigenen Arbeit auf unserer Webseite kostenpflichtig sein – etliche Künstler wurden schon ohne Vorwarnung mit nicht unerheblichen Geldbeträgen abgemahnt.
Ein offener Brief der Kulturschaffenden an die Zeitungsverleger, der die aktuelle Situation aus Sicht der Künstler schildert, sowie eine Möglichkeit, diesen Brief per Unterschrift zu unterstüzen, findet sich auf chanson.de: